Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stich AG für Kund*innen der Drechslerei und Holzdesign.
Stand: August 2023
AGB als PDF Herunterladen (Stand August 2023)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen der Stich AG, Kleinlützel und ihrem Kunden vereinbarten Vertragswerks.
1.2 Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor den AGB.
1.3 AGB des Kunden gelten nicht.
1.4 Aus Gründen der Textlänge wird nur das grammatikalische Geschlecht verwendet.
2.1 Die AGB gelten für Verträge und Auftragsbestätigungen über die Erstellung oder Lieferung von Produkten der Drechslerei an Kunden.
2.2 Für Verträge, die auf andere Art, wie z.B. per Telefon (auch SMS), E-Mail, Brief und mündlich abgeschlossen werden, gelten diese AGB ebenfalls.
2.3 Die Kunden werden in der Auftragsbestätigung auf die AGB hingewiesen.
3.1 Die Gültigkeit der Offerten ist 1 Monat vom Erstellungsdatum der Offerte gerechnet
3.2 Alle durch die Stich AG erstellten Offerten und die dazugehörigen Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum der Stich AG. Sie dürfen weder kopiert noch Aussenstehenden in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.
4.1 Soweit im Vertragswerk nichts anderes vereinbart wurde, sind die genannten Preise Einheitspreise in Schweizer Franken und enthalten die jeweils geltenden Mehrwertsteuern. Der Einheitspreis unterliegt der Teuerungsabrechnung. Weitere Kosten sind projektspezifisch zu regeln.
4.2 Sind aufgrund von Lieferschwierigkeiten Holz oder andere Bauteile nicht oder mit grosser Verzögerung verfügbar, hat Stich AG das Recht die aktuellen Tagespreise bei der Schlussrechnung zu verrechnen. Stich AG verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden darüber zu informieren. Bis zur Lieferung der betroffenen Einzelteile kann mit Einverständnis des Kunden eine Alternativlösung angeboten werden, falls derselbe Erfolg versprochen werden kann. Versandkosten werden extra verrechnet
5.1 Die Leistung wird in der Auftragsbestätigung definiert. Der Auftraggeber akzeptiert die Auftragsbestätigung stillschweigend oder meldet innert 7 Arbeitstagen die Änderungen. Die in der Auftragsbestätigung definierten Produkte sind verbindlich.
5.2 Änderungen im Auftrag explizit aufgeführten Produkten werden nur unter vorgängiger Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen.
6.1 Das Lieferdatum wird in Absprache mit dem Kunden getroffen. Das Lieferdatum ist der Abgang des Produktes ab der Produktionsstätte der Stich AG und bedeutet nicht Ankunftsdatum beim Kunden.
6.2 Die Lieferung mit Camion wird ausschliesslich durch die Stich AG organisiert.
6.3 Schäden, welche durch den Transport entstanden sind, müssen unverzüglich (innert 3 Arbeitstagen) bei der Stich AG angemeldet werden. Diese prüft den Sachverhalt. Die Stich AG hat eine Transportversicherung abgeschlossen.
6.4 Die Transportbestimmungen des Spediteurs sind vorrangig zu berücksichtigen.
7.1 Kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund äusserer Einflüsse, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten bzw. Unterlieferanten der Stich AG eintreten, erhält die Stich AG eine angemessene Nachfrist.
7.2 Besteht der Lieferverzug nach 4 Wochen weiterhin und ist ein Ende der Behinderung nicht innert weiteren 4 Wochen zu erwarten, haben die Parteien die Möglichkeit, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 In diesem Fall schuldet die Stich AG dem Kunden keinen Schadenersatz.
8.1 Sofern nicht anders genannt, verlangt die Stich AG eine Zahlungsfrist von 10 Tage Netto.
8.2 Sofern nicht schriftlich vereinbart, kann kein Skonto geltend gemacht werden.
8.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das erzeugte Produkt im Eigentum der Stich AG.
9.1 Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Stich AG eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungs- und fristlos auflösen. Die bis dahin von der Stich AG erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
9.2 Befindet sich der Kunde im Verzug, kann die Stich AG nach erster Mahnung ohne weitere Mitteilung Zinsen von 5% erheben. Der Verzugszins beginnt ab Datum der Rechnungsfälligkeit.
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Werkleistung oder die Montage der Ware erfolgt.
10.2 Nutzen und Gefahr gehen ab Zusendung des erzeugten Produktes auf den Kunden über. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stich AG.
11.1 Die Stich AG haftet nicht für Mangelfolgeschäden, an denen sie ein leichtes oder kein Verschulden trifft. Die Stich AG haftet überdies nicht für Mangelfolgeschäden, welche durch Hilfspersonen verursacht werden.
11.2 Der Kunde hat bei Mängeln zunächst einzig das Recht, vom Unternehmer, falls dadurch keine übermässigen Kosten verursacht werden, die Nachbesserung innert angemessener Frist zu verlangen. Sollten die Mängel nach pflichtwidriger Nichtwahrung der Frist weiterhin bestehen, kann der Kunde die Minderung verlangen. Wandelungsansprüche sind indes ausgeschlossen.
11.3 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werkes unzumutbar ist und die Entfernung des Werkes für die Stich AG keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In diesem Fall schuldet der Kunde keine Vergütung. Für bereits bezahlte Vergütungen wird der Kunde entschädigt.
11.4 Der Kunde hat das Werk nach der Abnahme sofort zu prüfen und dabei erkennbare Mängel um- gehend zu rügen. Nicht erkennbare Mängel die später entdeckt werden sind sofort anzuzeigen. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme des Werkes.
11.5 Mängel, die der Kunde erst nach Ablauf der Rügefrist entdeckt, sind verdeckte Mängel.
11.6 Schäden durch Feuchtigkeit (Wasser) oder unsachgemässer Anwendung, die an der Holzware durch die Kunden verursacht werden, sind kein Reklamationsgrund und entfallen der Garantie.
11.7 Rücknahmen der bestellten Waren erfolgt nach Absprache. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten der Kunden. Bei einem vorliegenden Mangel kann eine unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.
11.8 Die Beweislast für einen verdeckten Mangel liegt beim Kunden.
12.1 Die Kosten der Nachbesserung trägt die Stich AG. Dazu gehören die Kosten zur Beseitigung von Schäden sowie belegte, notwendige Mehrkosten des Kunden.
12.2 Kosten, die dem Bauherrn/Kunden auch bei ursprünglich mängelfreier Ausführung entstanden wären, trägt der Bauherr/Kunde (Sowieso-Kosten). Gleiches gilt für einen Mehrwert durch die Mangelbehebung.
12.3 Hat der Kunde, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter den Mangel mitverursacht, werden die Kosten zwischen der Stich AG und dem Kunden angemessen aufgeteilt.
12.4 Schadenersatz: Der Kunde kann Schadenersatz nach Art. 368 und 97ff. OR geltend machen, wenn er nachweist, dass ihm ein Schaden entstanden ist und der Stich AG ein Verschulden trifft. Mangelfolgeschäden können nur bei einem Verschulden durch die Stich AG geltend gemacht werden.
13.1 Die Stich AG verkauft keine Kundendaten an Dritte. Sie ist jedoch ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden berechtigt, Fotos der Produkte zu Referenzzwecken zu nutzen. Sie sorgt dafür, dass auf diesen Fotos ohne vorgängige Einwilligung des Kunden keine Personen, Autonummern, Hausnummern oder Beschriftungen zu erkennen sind. Die Stich AG darf die Fotos auf der Firmen- Website veröffentlichen. Somit sind diese nach Veröffentlichung frei im Internet auffindbar.
13.2 Daten aus Monitoring-Systemen werden von der Stich AG nicht weitergegeben.
14.1 Schiedsklausel
Die Parteien können sich im Konfliktfall zuerst an die Ombudsstelle Drechslerverband Schweiz oder eine ähnliche Stelle wenden. Die Parteien sollen nach einem allfälligen Scheitern des Ombudsverfahrens ein ordentliches Gericht anrufen. Es gilt dabei zu beachten, dass das Ombudsverfahren die Verjährungsfrist nicht unterbricht.
14.2 Solidarhaftung
Besteht der Kunde aus einer Personengesellschaft, haften die Gesellschafter der Stich AG dieser gegenüber als Solidarschuldner.
14.3 Formvorschriften
14.3.1 Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.3.2 Sämtliche Änderungen, Präzisierungen und Zusätze zum korrespondierenden Vertragswerk, wie Planänderungen, ästhetische Korrekturen etc., bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
14.3.3 Die Korrespondenz per E-Mail erfüllt die Schriftform, wenn ihr Inhalt von der empfangenden Partei bestätigt wurde.
14.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.4.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung des CISG wird explizit ausgeschlossen.
14.4.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Stich AG zuständige Gericht. Die Stich AG kann den Kun- den auch am Sitz des Kunden belangen.